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   LG Hamburg, 16.09.2014 - 316 S 44/14   

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https://dejure.org/2014,79018
LG Hamburg, 16.09.2014 - 316 S 44/14 (https://dejure.org/2014,79018)
LG Hamburg, Entscheidung vom 16.09.2014 - 316 S 44/14 (https://dejure.org/2014,79018)
LG Hamburg, Entscheidung vom 16. September 2014 - 316 S 44/14 (https://dejure.org/2014,79018)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hamburg

    Art 5 Abs 1 S 1 Halbs 2 GG, Art 14 Abs 1 S 1 GG, § 1004 BGB
    Wohnungsmiete: Anspruch des Vermieters gegen einen ausländischen Mieter auf Entfernung einer Parabolantenne vom Balkon

  • mietrechtsiegen.de

    Entfernung einer Parabolantenne vom Balkon - Anspruch des Vermieters

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Muss eine Parabolantenne vom Balkon entfernt werden?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 03.10.2014 - C-483/13

    Unicaja Banco

    Auszug aus LG Hamburg, 16.09.2014 - 316 S 44/14
    Der Beklagte wird unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Hamburg vom 13.3.2014 (Az. 40a C 483/13) verurteilt, die auf dem zu der Wohnung K. 3 II. OG rechts in ... H. gehörenden Balkon installierte Parabolantenne fachgerecht zu entfernen.

    unter Abänderung des am 13.03.2014 verkündeten Urteils des Amtsgerichts Hamburg zum Az.: 40a C 483/13 nach den im ersten Rechtszuge zuletzt gestellten Anträgen der Berufungsklägerin zu erkennen.

  • BVerfG, 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92

    Parabolantenne I

    Auszug aus LG Hamburg, 16.09.2014 - 316 S 44/14
    Das amtsgerichtliche Urteil geht vom Ansatz her zutreffend davon aus, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 1994, 1147) im Rahmen der Entscheidung, ob ein Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch besteht, eine Abwägung zwischen dem Recht des Mieters aus Art. 5 Abs. 1 S. 1 HS.
  • BGH, 02.03.2005 - VIII ZR 118/04

    Zum Anspruch eines Mieters auf Anbringung einer Parabolantenne

    Auszug aus LG Hamburg, 16.09.2014 - 316 S 44/14
    Insoweit weist das Amtsgericht weiter zu Recht darauf hin, dass man einen ausländischen Mieter (obgleich grundsätzlich dem geschützten Informationsbedürfnis durch Breitbandkabel- oder Internetanschluss genüge getan werden kann), nicht auf einen Kabel- oder Internetanschluss verweisen kann, wenn dieser ihm gar keinen oder keinen ausreichenden Zugang zu seinen Heimatprogrammen verschafft (BGH NJW-RR 2005, 596) und dass zudem erforderlich ist, dass der Mieter ohne nennenswerte Schwierigkeiten und in einwandfreier Qualität die von ihm gewünschten Heimatsender empfangen kann.
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